Klage in Florida: ChatGPT soll Amokläufer Tipps für seine Tat gegeben haben

ChatGPT

Im April 2025 erschoss ein 20-Jähriger in Florida zwei Menschen. Der Amokläufer unterhielt sich vorher mit ChatGPT – jetzt wird der Anbieter der KI von Hinterbliebenen verklagt.

Im vergangenen Jahr schoss ein 20-Jähriger auf dem Gelände der Florida State University um sich. Der Amokläufer – ein ehemaliger Student der Universität – tötete zwei Männer und verletzte sechs weitere Menschen. Der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter soll im Oktober beginnen, die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, die Todesstrafe zu fordern.

Doch der Amoklauf führt nicht nur zu einer Klage gegen den Täter, sondern auch gegen OpenAI, den Anbieter der Künstlichen Intelligenz ChatGPT. Die KI soll dem mutmaßlichen Schützen Hinweise gegeben haben, wie er seine Tat ausführen könnte.

Die Witwe eines der Opfer hat in Florida Klage gegen das Unternehmen eingereicht. Darin heißt es, ChatGPT habe den Amoklauf ermöglicht. In der Klage wird aus den „ausführlichen Unterhaltungen“, die der mutmaßliche Täter mit der KI geführt hat, zitiert.

ChatGPT: Amoklauf mit Kindern als Opfer erregt mehr Aufmerksamkeit

Er soll demnach Fotos seiner Tatwaffe hochgeladen haben. ChatGPT habe daraufhin Tipps gegeben, wie diese zu handhaben sei. So soll der Chatbot darauf hingewiesen haben, dass eine Glock-Pistole über keine Sicherung verfüge und man deshalb erst den Abzug berühren solle, wenn man schussbereit sei. Der mutmaßliche Amokläufer habe sich bei seiner Tat nach diesen Hinweisen gerichtet, heißt es in der Klage.

Darüber hinaus habe ChatGPT auch erwähnt, dass die Öffentlichkeitswirksamkeit der Tat größer sei, „wenn Kinder beteiligt sind“. „Selbst zwei oder drei Opfer können mehr Aufmerksamkeit erregen.“ 

OpenAI weist jede Mitverantwortung für die Tat von sich. „Die Massenerschießung an der Florida State University im vergangenen Jahr war eine Tragödie, aber ChatGPT ist nicht für dieses schreckliche Verbrechen verantwortlich“, sagte ein Sprecher dem US-Sender NBC. Die KI habe lediglich „sachliche Antworten auf Fragen gegeben, deren Informationen in zahlreichen öffentlichen Internetquellen zu finden waren“.

Quellen: Gerichtsdokumente, NBC, Nachrichtenagentur AFP

Be the first to comment

Leave a Reply

Your email address will not be published.


*