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Rentner muss 84.000 Euro zurückzahlen: Fehler beim Antrag?
Ein Rentner aus dem Landkreis Kassel muss 84.000 Euro an die Deutsche Rentenversicherung zurückzahlen. Er hatte beim Antrag auf Altersrente eine bereits seit 1967 laufende Verletztenrente verschwiegen. Das Hessische Landessozialgericht gab der Rentenversicherung Recht.
