Österreich
Haftstrafe Integrationsverweigerung: Drohen bis zu Drei Jahre?
Die Forderung nach einer Haftstrafe Integrationsverweigerung, also der strafrechtlichen Verfolgung von Personen, die sich der Integration in die österreichische Gesellschaft verweigern, stößt auf geteilte Meinungen. Konkret geht es um die Frage, ob und inwieweit der Staat die Integration durch strafrechtliche Maßnahmen erzwingen darf.
