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Österreich

Stocker Standard: Gericht Zwingt Kanzler zur Offenlegung?

Die Frage, ob Kanzler Stocker dem STANDARD Einblick in seinen Terminkalender gewähren muss, wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht entschieden. Das Gericht erkannte ein hohes journalistisches Interesse an der Offenlegung. Ob Stocker gegen diese Entscheidung vorgeht, bleibt abzuwarten. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Transparenz politischer Entscheidungen haben. Stocker Standard steht dabei im Mittelpunkt.

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