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Österreich

NS Wiederbetätigung: Oberst lobt Gaskammern vor Gericht

NS-Wiederbetätigung ist in Österreich und Deutschland streng verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Sie umfasst Handlungen, die nationalsozialistisches Gedankengut verbreiten, verherrlichen oder leugnen, sowie die Verwendung von NS-Symbolen oder -Parolen. Solche Taten werden als Angriff auf die demokratische Grundordnung und die Erinnerungskultur betrachtet. NS Wiederbetätigung steht dabei im Mittelpunkt.

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