Österreich
NS Wiederbetätigung: Oberst lobt Gaskammern vor Gericht
NS-Wiederbetätigung ist in Österreich und Deutschland streng verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Sie umfasst Handlungen, die nationalsozialistisches Gedankengut verbreiten, verherrlichen oder leugnen, sowie die Verwendung von NS-Symbolen oder -Parolen. Solche Taten werden als Angriff auf die demokratische Grundordnung und die Erinnerungskultur betrachtet. NS Wiederbetätigung steht dabei im Mittelpunkt.
