Österreich
Schimanek Wiederbetätigung: Urteil Nun Rechtskräftig bestätigt
Die Verurteilung des ehemaligen Büroleiters von Nationalratspräsident Andreas Rosenkranz wegen Schimanek Wiederbetätigung ist rechtskräftig. Das Urteil von einem Jahr bedingter Haftstrafe wurde bestätigt, nachdem sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichteten. Damit ist der Fall juristisch abgeschlossen.
