Ein 37-Jähriger steht im Verdacht, Munition für ein Attentat beschafft zu haben – während er für den Geheimdienst arbeitete. Warum er vor Gericht kaum mit Milde rechnen kann.
Ein mutmaßlicher Terrorverdächtiger soll zugleich als V-Mann für den deutschen Verfassungsschutz gearbeitet haben. Das geht aus einem Bericht der Wochenzeitung „Die Zeit“ hervor. Im Fokus steht ein 37-jähriger Mann aus Berlin. Die Ermittler gehen davon aus, dass eine Gruppe von Palästinensern einen Anschlag auf jüdische oder israelische Einrichtungen in Berlin geplant hatte.
Die Gruppe soll sich im Sommer 2025 bereits Pistolen und Munition beschafft haben. Demnach hat ein Beteiligter jedoch die Munition in die Spree geworfen – offenbar aus Angst vor einer Polizeikontrolle. In der Folge sollen die Männer versucht haben, Ersatz zu organisieren. Dabei soll der 37-jährige Mohammad S. aus Berlin eine entscheidende Rolle gespielt haben. Er soll über Kontakte in islamistische Netzwerke im Ausland verfügt und die Gruppe mit 300 Patronen versorgt haben.
Tatverdächtiger arbeitet für Geheimdienst
Als im Oktober vergangenen Jahres Ermittler des BKA seine Wohnung in Berlin durchsuchten, soll S. sich „als Informant für einen deutschen Geheimdienst“ zu erkennen gegeben haben, so „Die Zeit“. Zudem habe er ein Smartphone, einen Laptop sowie einen bulgarischen Pass auf den Namen „Vladimir Georgiev“ vorgelegt, die im Zusammenhang mit seiner Geheimdienstarbeit gestanden haben sollen.
Tatsächlich soll das Bundesamt für Verfassungsschutz S. als Quelle geführt haben. Man habe ihn bis zum 5. Dezember eingesetzt und die Zusammenarbeit anschließend beendet, teilte die Behörde mit. Allerdings sei der V-Mann „zu keinem Zeitpunkt“ im Zusammenhang mit dem geplanten Anschlag gesteuert worden.
Beteiligung an geplantem Attentat
Wie das Gericht die Rolle des Informanten am Ende bewerten wird, ist offen. S. wurde am 23. Januar am Berliner Flughafen festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Ihm droht im Falle einer Verurteilung eine mehrjährige Haftstrafe. Ob seine frühere Tätigkeit als V-Mann strafmildernd berücksichtigt werden könnte, bleibt abzuwarten. Informanten werden zu Beginn ihrer Zusammenarbeit darüber belehrt, dass sie keine schweren Straftaten begehen dürfen – dagegen soll S. demnach verstoßen haben. In dem Haftbefehl heißt es, der V-Mann sei „dringend verdächtig“, Mitglied der Hamas gewesen zu sein.

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