
Inhalt
- 1 Hintergrund zur Elternzeit in Deutschland
- 2 Aktuelle Entwicklung: Weniger Elterngeldempfänger
- 3 Regionale Unterschiede bei der Väterbeteiligung
- 4 Was bedeutet diese Entwicklung? / Ausblick
- 5 FAQ zu Elternzeit
- 6 Häufig gestellte Fragen zu elternzeit
- 6.1 Wer hat in Deutschland Anspruch auf Elternzeit?
- 6.2 Wie lange dauert die Elternzeit in Deutschland maximal?
- 6.3 Wie hoch ist das Elterngeld, das während der Elternzeit gezahlt wird?
- 6.4 Was ist der Unterschied zwischen Elterngeld und Elterngeld Plus?
- 6.5 Muss der Arbeitgeber der Elternzeit zustimmen?
Die Zahl der Eltern, die Elternzeit nehmen und Elterngeld beziehen, ist in Deutschland erneut gesunken. Im Jahr 2025 erhielten 1,61 Millionen Mütter und Väter Elterngeld, was einem Rückgang von 3,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Dies teilte das Statistische Bundesamt mit. Als Hauptursache wird der anhaltende Geburtenrückgang in Deutschland genannt.

Hintergrund zur Elternzeit in Deutschland
Die Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Beruf, die Müttern und Vätern nach der Geburt ihres Kindes zusteht. Während dieser Zeit können sie sich der Betreuung ihres Kindes widmen. Um den Verdienstausfall teilweise auszugleichen, gibt es das Elterngeld, eine staatliche Leistung, die einkommensabhängig gezahlt wird.
Das Elterngeld soll es Eltern ermöglichen, sich in den ersten Lebensmonaten intensiv um ihr Kind zu kümmern, ohne dabei in finanzielle Not zu geraten. Es gibt verschiedene Varianten des Elterngeldes, darunter das Basiselterngeld und das Elterngeld Plus, die unterschiedliche Bezugszeiträume und -höhen ermöglichen. Weitere Informationen zum Elterngeld bietet die Webseite des Bundesfamilienministeriums. (Lesen Sie auch: Mi VS PBKS: Verletzungssorgen bei Mumbai Indians)
Aktuelle Entwicklung: Weniger Elterngeldempfänger
Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, ist die Zahl der Elterngeldempfänger im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 3,7 Prozent gesunken. Im Vergleich zum Jahr 2021 beträgt der Rückgang sogar 13,9 Prozent. Diese Entwicklung steht im direkten Zusammenhang mit dem generellen Rückgang der Geburtenzahlen in Deutschland. Wie die «Zeit» berichtet, beeinflusst der Geburtenrückgang die Zahl der Elterngeldempfänger maßgeblich.
Der Anteil der Väter, die Elterngeld beziehen, ist im Vergleich zum Vorjahr weitgehend konstant geblieben. Im Jahr 2025 lag er bei 25,9 Prozent. Innerhalb Deutschlands gibt es jedoch deutliche regionale Unterschiede. So war der Väteranteil in Sachsen mit 30,0 Prozent am höchsten, gefolgt von Baden-Württemberg (28,0 Prozent) und Bayern (27,6 Prozent). Am niedrigsten war der Väteranteil im Saarland mit 21,0 Prozent.
Ein weiterer Trend ist die steigende Beliebtheit des Elterngeld Plus. Im Jahr 2025 planten 40,3 Prozent der Eltern, Elterngeld Plus in Anspruch zu nehmen, was einem Anstieg von 3,6 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr entspricht. Elterngeld Plus wird monatlich in geringerer Höhe ausgezahlt, dafür aber über einen längeren Zeitraum. Der sogenannte Partnerschaftsbonus, der bis zu vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus ermöglicht, wenn beide Elternteile parallel in Teilzeit arbeiten, wurde jedoch nur von 8,3 Prozent der Eltern genutzt. (Lesen Sie auch: Verteidigungsministerium meldet deutlichen Anstieg)
Regionale Unterschiede bei der Väterbeteiligung
Die «Bild» berichtete über deutliche Unterschiede bei der Inanspruchnahme der Elternzeit durch Väter in den verschiedenen Bundesländern. Während Sachsen mit 30 Prozent den höchsten Väteranteil verzeichnet, liegen Bremen und das Saarland mit rund 21 Prozent deutlich darunter. Der Artikel in der «Bild» verdeutlicht, dass regionale Faktoren und unterschiedliche kulturelle Prägungen eine Rolle bei der Entscheidung von Vätern spielen, Elternzeit zu nehmen.
Auch bei der Dauer der Elternzeit gibt es Unterschiede zwischen Müttern und Väter. Während Mütter das Elterngeld im Schnitt für 14,9 Monate beziehen, sind es bei Vätern lediglich 3,8 Monate.
Was bedeutet diese Entwicklung? / Ausblick
Der Rückgang der Elterngeldempfänger spiegelt den demografischen Wandel in Deutschland wider. Die sinkenden Geburtenzahlen führen zwangsläufig zu weniger Eltern, die Elterngeld beantragen. Gleichzeitig zeigt die steigende Beliebtheit des Elterngeld Plus, dass Eltern zunehmend flexiblere Modelle suchen, um Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. (Lesen Sie auch: Markus Söder: CDU erwägt Anhebung des Spitzensteuersatzes)

Die regionalen Unterschiede bei der Väterbeteiligung zeigen, dass es weiterhin Potenzial gibt, Väter stärker in die Kinderbetreuung einzubeziehen. Maßnahmen zur Förderung der partnerschaftlichen Aufteilung von Familienarbeit könnten dazu beitragen, den Väteranteil in allen Bundesländern zu erhöhen.
FAQ zu Elternzeit
Häufig gestellte Fragen zu elternzeit
Wer hat in Deutschland Anspruch auf Elternzeit?
Anspruch auf Elternzeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein Kind selbst betreuen und erziehen. Auch Adoptiveltern und unter bestimmten Voraussetzungen Großeltern können Elternzeit nehmen. Voraussetzung ist ein Arbeitsverhältnis.
Wie lange dauert die Elternzeit in Deutschland maximal?
Die Elternzeit kann bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes genommen werden. Ein Teil der Elternzeit, bis zu 24 Monate, kann auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden. (Lesen Sie auch: AFD-Bundestagsfraktion: Abgeordnete verdienten)
Wie hoch ist das Elterngeld, das während der Elternzeit gezahlt wird?
Das Elterngeld beträgt in der Regel 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der Eltern im Jahr vor der Geburt des Kindes, maximal jedoch 1.800 Euro. Für Geringverdiener kann der Satz höher sein.
Was ist der Unterschied zwischen Elterngeld und Elterngeld Plus?
Elterngeld Plus wird über einen längeren Zeitraum gezahlt als das Basiselterngeld, ist dafür aber monatlich geringer. Es richtet sich vor allem an Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten. Der Partnerschaftsbonus unterstützt Eltern, die beide gleichzeitig Teilzeit arbeiten.
Muss der Arbeitgeber der Elternzeit zustimmen?
Nein, der Arbeitgeber muss der Elternzeit nicht zustimmen. Allerdings muss die Elternzeit rechtzeitig, in der Regel sieben Wochen vor Beginn, schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Für individuelle Fragen sollte ein Anwalt konsultiert werden.


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