Die ehemalige Umweltministerin Leonore Gewessler wird nicht vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) angeklagt. Ein entsprechender Antrag der FPÖ, der sich gegen den von Gewessler verkündeten Stopp des Lobautunnels und anderer Infrastrukturprojekte richtete, wurde im Verfassungsausschuss des Nationalrats abgelehnt. Damit ist der Weg für eine Anklage vor dem VfGH vorerst versperrt. Gewessler VVFGH steht dabei im Mittelpunkt.
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